Wichtiger Hinweis
Teilen Sie uns bitte Änderungen Ihres Gesundheitszustandes unaufgefordert vor weiteren Behandlungsterminen mit!
Zahnärztliche Lokalanästhesie - Aufklärung
Die zahnärztliche Lokalanästhesie (örtliche Betäubung) dient der lokalen Ausschaltung der Schmerzempfindung im Zahn-, Mund-, Kiefer- und Gesichtsbereich. Durch sie können die notwendigen Behandlungen (wie z. B. Füllungen, Wurzelbehandlungen, Extraktionen, Operationen) in der Regel schmerzfrei durchgeführt werden. Überwiegend wird diese Körperregion vom Nervus Trigeminus (einem Hirnnerv) mit Gefühl versorgt. Um diesen zu betäuben, wird die Lokalanästhesielösung möglichst dicht an den kleineren Nervenfasern (Infiltrationsanästhesie) in den Zahnhalteapparat und Kieferknochen (Intraligamentäre Anästhesie) oder in die Nähe eines der drei Hauptäste des Nervs (Leitungsanästhesie) platziert. Obwohl die Lokalanästhesie ein sicheres Verfahren zur Schmerzausschaltung ist, sind Nebenwirkungen und Unverträglichkeiten der verwendbaren Substanzen nicht unbedingt vermeidbar.
Zahnärztliche Lokalanästhesie - Es kann unter anderem zu folgenden Komplikationen kommen
Hämatom (Bluterguss): Durch die Injektion können kleine Blutgefäße verletzt werden, wodurch Einblutungen entstehen. Sollte der Kaumuskel betroffen sein, kann es zu einer Behinderung bei der Mundöffnung und Schmerzen kommen. In ganz seltenen Fällen können auch Infektionen entstehen, Sie sollten dann sofort Ihren Zahnarzt darüber informieren! In der Regel kommt es zu einer vollständigen Wiederherstellung aller Funktionen. Selbstverletzung: Solange der betäubte Zustand (z. B. Zunge, Wangen, Lippen) anhält, verzichten Sie bitte unbedingt auf die Nahrungsaufnahme, da neben Bissverletzungen auch Verbrennungen und Erfrierungen möglich sind. Verkehrstüchtigkeit: Infolge der örtlichen Betäubung und der zahnärztlichen Behandlung kann es zu einer Beeinträchtigung der Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit kommen. Dies lässt sich auf den Stress und die Angst im Rahmen der Behandlung sowie auf lokale Irritationen zurückführen. Sie sollten daher während dieser Zeit nicht aktiv am Straßenverkehr teilnehmen.
Terminwahrnehmung
Wir sind immer bemüht, Ihnen lange Wartezeiten zu ersparen, daher planen wir Behandlungszeiten ein, die nur für Sie bereitgestellt werden. Sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen, entsteht in unserer Praxis Leerlauf. Deshalb bitten wir Sie, falls Sie verhindert sind, vereinbarte Termine mindestens 24 Stunden, bei Terminen, die für 2 Stunden oder länger angesetzt sind, mindestens 48 Stunden vorher abzusagen. Wir sind berechtigt, nicht eingehaltene Termine nach Zeitaufwand und der geplanten Behandlung in Rechnung zu stellen.
Bedenken Sie bitte, dass Notfall-Patienten in das Terminsystem eingebunden werden müssen - dadurch kann es in seltenen Fällen zu Zeitverzögerungen kommen. Sie werden dann umgehend informiert. Bitte haben Sie dafür Verständnis.